Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 04.06.2019 |
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Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 26.02.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2019, 15:34 |
A2: Satzungsänderung "Antragsfristen"
Antragstext
Paragraph 8.5 der Satzung wird wie folgt ersetzt:
Die Antragsfrist für eigenständige Anträge endet 7 Tage vor der
Kreismitgliederversammlung. Änderungsanträge für eingereichte Anträge können bis
3 Tage vor der Versammlung eingebracht werden.
Die Kreismitgliederversammlung kann die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen
beschließen, welche sich auf Ereignisse beziehen, die nach der ordentlichen
Antragsfrist eintreten.
Der bisherige Text lautet:
Anträge, die auf einer Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, werden vom
Vorstand in die Vorläufige Tagesordnung aufgenommen und an die Mitglieder
verschickt, sofern sie zum Zeitpunkt der Einladung vorliegen. Über die Aufnahme
weiterer Tagesordnungspunkte entscheidet die Mitgliederversammlung gemäß den
Regelungen für Dringlichkeit.
Begründung
erfolgt mündlich
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